Deutsche Justiz-Gewerkschaft-Landesverband Saar e.V

Gespräch der DJG Saar mit Staatssekretär Roland Theis


Am 03.11.2017 fand ein Gespräch mit unserem Staatssekretär Roland Theis statt. Neben Herr Theis waren vom Ministerium der Justiz auch Frau Dr. Özfirat , Herr Weber und Herr Raber anwesend. Die DJG wurde durch die Kolleginnen und Kollegen Klein, Leidner, Bido, Biegel, Rauber, Hettrich und Rudy vertreten. 

Nach einer herzlichen Begrüßung durch den Gastgeber Herr Theis folgte eine kurze Vorstellungsrunde aller Anwesenden.

Durch Hr. Biegel wurde auf die Personalsituation bei der Justiz in allen Bereichen hingewiesen. Die bereits erfolgte Nachpersonalisierung hat zwar im Beschäftigtenbereich   bzw. beim Wachtmeister- und mittleren Dienst Lücken geschlossen, ist aber durch die bevorstehende Strukturreform und Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs zum 01.01.2018 noch nicht ausreichend.

Für den Bereich der Wachtmeister wurden zwar kürzlich 4 Neueinstellungen vorgenommen, aber um die Sicherheit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten, müssten flächendeckende Einlasskontrollen eingeführt werden. Der sich dadurch ergebende Personalbedarf wird sich erhöhen, und somit sind noch weitere Neueinstellungen notwendig.

Es wurde durch die DJG auch darauf hingewiesen, dass im Beschäftigtenbereich viele Kollegen nicht über die Eingruppierung E 6 hinauskommen und auch keine Höhergruppierung erhalten würden. Hier gilt es nachzubessern und den Servicebereich durchgehend in Entgeltgruppe 8 einzugruppieren. Bei den Beamten des mittleren Dienstes ist es das gleiche Problem, viele Beamte gehen – geschuldet der AV 20/2007 – mit der Besoldungsstufe A 8 in Pension.

Herr Raber führte dann aus, dass im nächsten Jahr im Beschäftigtenbereich vier Stellen E 6 bereitgestellt werden, dies wäre dem Umstand geschuldet, dass zwei E 8 und eine E 9 Stelle nicht nachbesetzt werden könnten. Diese müssten im Rahmen des zu erbringenden Sparhaushaltes geopfert werden. Die DJG fordert die Beibehaltung der wenigen höherwertigen Stellen, diese sollten in den kommenden Haushalten wieder abgebildet werden.

Herr Biegel regte an, die neuen Beschäftigten zunächst in den durch die Strukturreform belasteten Gerichten einzusetzen, und dann zu einem späteren Zeitpunkt auf die aufgrund der Pebb§y-Zahlen am höchsten belasteten Behörden zuzuteilen.

Der Praxisaufstieg wurde erneut angesprochen und darum gebeten diesen nicht zu vernachlässigen, denn dies ist eine der wenigen Möglichkeiten für den mittleren Dienst in eine höhere Besoldungsstufe zu kommen. Herr Raber teilte mit, dass eine Umsetzung zwar schwierig  sei, aber nicht vom Tisch ist. Sobald sich die Möglichkeit für einen Praxisaufstieg ergeben würde, wird eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Weitere Themen waren die Personalsituation im Bereich des Archives der Staatsanwaltschaft und die bevorstehenden Veränderungen im Bereich des IT-Zentrums.

Herr Roland Theis  bedankte sich bei allen Anwesenden für das sehr angenehme Gespräch.

Alexandra Klein und Marco Besselt